K.A. Blöchliger Stimmungsbild

Vorschriften

für Feuerlöscher

Zulassung Handfeuerlöscher

Im Zuge der Realisierung des europäischen Binnenmarktes gibt es auch im Bereich der tragbaren Feuerlöschgeräte eine grundlegende Vereinheitlichung. Tragbare Feuerlöscher müssen die EN 3, Teil 1 bis 5 erfüllen und in der Schweiz durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zugelassen sein.


Welches Löschmittel

Bei Handfeuerlöschern haben Sie die Wahl zwischen Schaum-, Pulver-, Kohlendioxid-, oder dem Fettbrand-Löschmittel. Eine Faustregel besagt: Schaum (Light-Water) ist meistens ideal für den Büro- und Wohnbereich. Pulver hingegen im Gewerbe und Industrie sowie Landwirtschaft. Kohlendioxid (CO2) bei technischen Geräten (z. B. EDV), wo es keine Löschrückstände geben darf und das neue Fettbrand-Löschmittel für den Küchenbereich. Um Ihre Situation ideal abzusichern, empfehlen wir Ihnen unbedingt unsere Berater beizuziehen.


Wie viele Handfeuerlöscher

Löschgeräte sind so anzuordnen, dass ein Brand an jeder Stelle von Bauten und Anlagen bekämpft werden kann. Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen. Zur Berechnung Ihres Bedarfes hilft Ihnen die Tabelle unter der Rubrik „Berechnung des Handfeuerlöscherbedarfs“ weiter.


Löschleistung der Handfeuerlöscher

Nach EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers massgeblich. Das Löschvermögen wird als Leistungsklasse (Rating) durch Zahlen-Buchstaben-Kombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind. Die Zahl bezeichnet das Löschobjekt, der Buchstabe die Brandklasse.


Handfeuerlöscher-Wartung

Grundsätzlich gilt für die ganze Schweiz, gemäss der Brandschutznorm VKF (betrifft Bauten), der VTS/ADR (betrifft die schweren Strassenfahrzeuge mit oder ohne Gefahrengut) oder auch anderen Verordnungen (für Motorboote etc.) ein einheitlicher Löschgeräte-Wartungsintervall von 3 Jahren.


TOP
TOP
© 2012 K.A.B.