
Feuerlöschgeräte sind regelmässig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Aus Sicherheitsgründen beschränkt sich die Lebensdauer eines Feuerlöschers auf maximal 20 Jahre. Nicht mehr funktionierende Feuerlöscher müssen ordnungsgemäss entsorgt werden, denn sie können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die richtigen Entsorgungswege! Feuerlöscher gehören nicht in die Abfalltonne!
Meistens ist für die Entsorgung von Feuerlöschern der örtliche Werkhof der richtige Ansprechpartner. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie bitte den Abfallratgeber Ihrer Gemeinde der in der Regel kostenlos verteilt wird.
Es besteht auch die Möglichkeit den Feuerlöscher bei der Fachstelle, welche den Feuerlöscher verkauft oder gewartet hat, für eine geringe Entsorgungsgebühr zu retournieren. Haben Sie das Löschgerät bei der K.A.B. gekauft und/oder regelmässig gewartet, so ist die Entsorgung für Sie kostenlos, da diese bereits durch die vorgegangenen Aufträge abgegolten ist. Die Feuerlöschgeräte bzw. Löschanlagen und zugehörigen Löschmittel werden durch die Fachstellen komplett zerlegt und der Verwertung zugeführt.