K.A. Blöchliger Stimmungsbild

Vorschriften

für Kennzeichnung nachleuchtend

Zulassung/Richtlinie

Zur Erfüllung der obligatorischen Fluchtweg- und Löschgerätekennzeichnung empfehlen wir das nachleuchtende K.A.B.-Markenprodukt, welches die Mindestanforderungen nach DIN 67510 um ein Mehrfaches übertrifft. In der Schweiz wird die Fluchtweg- und Löschgerätekennzeichnung durch die VKF Brandschutznorm Art. 51/VKF Richtlinie 17-03d geregelt. Siehe weiter die Suva Checklisten „Fluchtwege“ und „Notfallplanung Arbeitsplatz“ sowie auch die BGV A8.


Funktion der nachleuchtenden Kennzeichnungs-Produkte

Die Anregung durch UV-Strahlung sowie künstliches oder weisses Tageslicht bewirkt die Phosphoreszenz, das sogenannte Nachleuchten. Die Nachleucht-Aktivierung ist beliebig oft wiederholbar. Eine Ermüdung der Lumineszenz-Mechanismen tritt nicht ein. Das Produkt ist frei von radioaktiven Zusätzen wie auch von Phosphor.


Wo benötigt es eine Kennzeichnung?

Grundsätzlich sind alle Ausgänge, Fluchtwege, wie auch Löschgeräte zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss so angeordnet sein, dass von jedem Standort eines Raumes mindestens ein Rettungszeichen sichtbar ist.


Erkennungsweite

Die folgende Aufstellung hilft Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Schildergrössen für Rettungs- und Brandschutzzeichen entsprechend der Entfernung:

  • Schildergrösse 14,8 x 14,8 cm = Erkennungsweite 14,8 m
  • Schildergrösse 20,0 x 20,0 cm = Erkennungsweite 20,0 m
  • Schildergrösse 30,0 x 30,0 cm = Erkennungsweite 30,0 m
  • Schildergrösse 14,8 x 29,7 cm = Erkennungsweite 14,8 m
  • Schildergrösse 20,0 x 40,0 cm = Erkennungsweite 20,0 m

TOP
TOP
© 2012 K.A.B.