
Durchschnittlich brennt es in der Schweiz über 20‘000 mal pro Jahr. Davon ist die Ursache bei ca. einem ¼ aller Brände infolge mangelhafter oder falsch bedienter Elektrizität zurückzuführen. Fast ¾ aller Brände entstehen in Wohngebäuden. Statistisch gesehen sind in den allermeisten Fällen die Bewohner bei Brandausbruch vor Ort und hätten ein vorhandendes Löschgerät bedienen können.
Ja. Sämtliche öffentliche Gebäude (Verwaltung, Kino, Schulen, etc.) müssen mit Löschgeräten bestückt sein. Zudem haben auch Firmen, UN-Garagen, Gebäude mit grosser Menschenansammlung wie auch Wohngebäude (Beherbergungsbetriebe) ab 6 Personen, welche auf fremde Hilfe angewiesen sind und ab 12 Personen die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind, Löschgeräte zu installieren. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass alle 40 m (Gehweglinien) ein Löschgerät zu installieren ist. Leider gibt es auch im Brandschutz gewisse kantonale Unterschiede, daher beraten unsere Fachleute Sie gerne.
Die Wahl des Typs und der Grösse eines Löschers hängen vom jeweiligen Einsatzgebiet ab. Im Wohn- und Bürobereich haben sich heute vor allem Schaumlöscher bewährt. Die Löscher müssen mindestens 6 kg bzw. 6 l Inhalt haben. In Werkstätten, Läger mit brennbaren Flüssigkeiten etc. sind andere Löschertypen und Grössen erforderlich (siehe Einsatzbereiche).
Ausschliesslich im Kanton Freiburg richtet die kantonale Feuerversicherung Subventionen aus. Diese sehen wie folgt aus:
Bei Vorschriftserfüllung muss der Feuerlöscher mind. alle drei Jahre einer äusseren und inneren Prüfung unterzogen werden. Je nach Einwirken von äusseren Einflüssen können schlimmstenfalls auftreten: Druckverlust - der Löscher funktioniert nicht mehr (richtig) - funktionsbedingte Ausfälle (Rost usw.) - Verletzungsgefahr für Anwender.
Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder Ähnliches auf dem Gerät. Dieses Datum plus drei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.
Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Kundendienst registriert wurde, finden Sie einen Instandhaltungs-Nachweis auf dem Gerät, auf der der Zeitpunkt dem letzten Prüfung vermerkt ist. Nach max. 3 Jahre sollte der Feuerlöscher erneut gewartet werden.
Handfeuerlöscher sind technische Geräte, die unter hohem Druck stehen und sollten deshalb regelmässig überprüft werden. Zudem kann Löschmittel bei Pulverlöschern mit der Zeit verklumpen oder bei Schaumlöschern abgebaut werden. Die Wartung eines Handfeuerlöschers muss längstens alle 3 Jahre bei Vorschriftserfüllung erfolgen.
Grundsätzlich ist das nicht notwendig. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher müssen jedoch durch Sachkundige erfolgen. Die Verwendung von der Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich. Fremdfirmen haben aber nicht unbedingt die richtigen Er¬satzteile und der Hersteller kann in solchen Fällen die Haftung ablehnen.
Sie können einen Kundendienst in Ihrer Nähe per Postleitzahlen-Eingabe ermitteln (siehe Startseite oder Kontakt/Kundendienst). Bemerkung: Feuerlöscher bis 2 kg/lt werden auch im Hauptsitz nach Voranmeldung (siehe Kontakt/Hauptsitz) innert 48 Stunden gewartet.
Ja, jedoch sollten Sie das Paket gut polstern.
Feuerlöscher sollten spätestens nach 20 Jahren ausgesondert bzw. durch ein neues Löschgerät ersetzt werden.
Im Allgemeinen werden in allen Gemeinden Abfallratgeber kostenlos verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. Es besteht auch die Möglichkeit den Feuerlöscher bei der Fachstelle, welche den Feuerlöscher verkauft oder gewartet hat, für eine geringe Entsorgungsgebühr zu retournieren.