INSTANDHALTUNG

Regelmässige Instandhaltung spart Kosten!

Ob Feuerlöschgeräte, RWA-Anlagen, Feuer- und Rauchschutzvorhänge oder der EVAC-CHAIR: Nur ein funktionsfähiges Sicherheitsprodukt kann im Notfall Leben retten und einen Produktions- oder gar einen Personenausfall vermeiden. Ein regelmäßiger Service ist wichtig und spart Kosten von Folgeschäden.
 

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K.A. Blöchliger AG
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F +41 (0)44 752 32 20
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FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen

Durchschnittlich brennt es in der Schweiz über 20‘000-mal pro Jahr. Dabei ist bei über 4‘800 Brände der elektrische Strom als Brandursache verantwortlich. Fast Dreiviertel aller Brände entstehen in Wohngebäuden. Statistisch gesehen sind in den allermeisten Fällen die Bewohner bei Brandausbruch vor Ort und hätten ein vorhandenes Löschgerät bedienen können.

Abgesehen von Einfamilienhäusern werden Löschgeräte fast überall verlangt. Sei es in öffentlichen Bauten (Verwaltung, Kino, Schule, etc.), Gewerbe und Industrie, Bauten mit grosser Personenbelegung, Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotel, Pflegeheim, etc.), Landwirtschaft, LKW, Boot, Seilbahn, Eisenbahn, usw. Siehe hierzu bitte auch FAQ: "Welche Vorschriften muss ich bei Feuerlöschgeräten beachten?".  Selbstverständlich können Sie auch direkt auf uns zukommen - wir helfen Ihnen gerne Ihren Bedarf zu ermitteln.

Im Warenhaus werden vorwiegend sehr einfache, sogenannte Dauerdrucklöscher verkauft, welche sich oftmals stark in der Qualität der eingesetzten Materialien unterscheiden. Die Handhabung eines Feuerlöschers einer Fachfirma ist in der Regel leichter und ergonomischer zu bedienen. Zudem erhalten Sie bei einer Fachfirma eine kompetente Beratung für die richtige Geräteauswahl, Bedienung und den dazugehörigen Service.

Bei Vorschriftserfüllung muss der Feuerlöscher mindestens alle drei Jahre einer äusseren und inneren Prüfung unterzogen werden, was Ihrer eigenen Sicherheit zu Gute kommt.

Mit der Anschaffung eines Feuerlöschers haben Sie sich dafür entschieden, ein Sicherheitsprodukt zu kaufen, welches im Falle eines Einsatzes auch unbedingt einwandfrei funktionieren muss. Um dies zu garantieren, empfehlen wir spätestens alle drei Jahre einen Service durchzuführen um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

Feuerlöscher sollten spätestens nach 20 Jahren ausgesondert, bzw. durch ein neues Löschgerät ersetzt werden.

Der Löschmittelschaden bei Pulver ist hoch, da sich die gewaltige Staubwolke aus Löschsalzen weit über den Brandherd hinaus überall verteilt. Das Entfernen dieser Rückstände ist aufwändig und fast nicht restlos möglich. Bei Schaumlöschern dagegen ist der Löschmittelschaden sehr gering, je nach Schaummittel sogar zu vernachlässigen, und die Rückstände sind relativ einfach mit einem Lappen aufzuwischen.

Im Allgemeinen werden in allen Gemeinden kostenlose Abfallratgeber verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. Es besteht auch die Möglichkeit den Feuerlöscher bei der Fachstelle, welche den Feuerlöscher verkauft oder gewartet hat, für eine geringe Entsorgungsgebühr zu retournieren. Wir garantieren jedem Kunden der ein Löschgerät bei der K.A.B. erwirbt und regelmässig über K.A.B. warten lässt, dieses bei abgelaufener Lebensdauer kostenfrei zurück zu nehmen bzw. zu recyclen.

Dies hängt davon ab, wo das Löschgerät installiert wird. Folgende Vorschriften gilt es zu beachten:

Für Bauten: Jene der VKF, bzw. der zuständigen Kantonaler Gebäudeversicherung

Für LKW: Jene des ASTRA

Für Schiffe: Jene der zuständigen Schifffahrtsbehörde

…wir helfen Ihnen gerne Ihren Bedarf zu ermitteln!

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