INSTANDHALTUNG
Regelmässige Instandhaltung spart Kosten!
Ob Feuerlöschgeräte, RWA-Anlagen, Feuer- und Rauchschutzvorhänge oder der EVAC-CHAIR: Nur ein funktionsfähiges Sicherheitsprodukt kann im Notfall Leben retten und einen Produktions- oder gar einen Personenausfall vermeiden. Ein regelmäßiger Service ist wichtig und spart Kosten von Folgeschäden.
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K.A. Blöchliger AG
GLORIA (Schweiz)
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WISSENSWERTES
Feuerkunde
Entsorgung
Vorschriften
Links
- Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)
http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=1 - Sicherheitssystem (ASA)
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sicherheit-mit-system/sicherheitssystem-asa - Beratungsstelle für Brandverhütung
https://www.vkg.ch/de/brandschutz/beratungsstelle-fuer-brandverhuetung/ - Beratungsstelle für Unfallverhütung
https://www.bfu.ch/de/die-bfu/ueber-uns/kurzportrait - Bundesamt für Strassen (ASTRA)
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html - Heureka – Ihre Infoplattform für Brandschutz
https://heureka.gvb.ch/de/startseite/ - Kantonale Brandschutzbehörden
https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-1176.pdf/content - Löschgeräte Verband Schweiz (LGVS)
http://lgvs.ch/de/ - Myclimate
https://www.myclimate.org/de/ - Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
https://www.snv.ch/ - Schweizerischer Verein für technische Inspektionen (SVTI)
https://www.svti.ch/de/der-svti/ - Swiss Safety Center
https://www.safetycenter.ch/de/ - Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES)
https://www.sicher-ses.ch/de - Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
https://www.bsvonline.ch/de/ - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR )
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022136/index.html#a4 - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR )
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19570172/index.html - Verordnung über die technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html#a114 - Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121700/index.html - Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19730313/index.html
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- Aschenbecher / Selbstlöschende Abfalleimer
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- E02A_Rauchmelder_FR.pdf
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- Evakuation - Allgemeine Information «Rettungszeichen»
- Evakuation - Dorgard / Feststellvorrichtung für Brandschutztüren
- Evakuation - EVAC+CHAIR Modell 300 H / Modell 600 H
- Evakuation - EVAC+CHAIR Modell 700 H
- Evakuation - EVACARE® Evakuierungsdecke für Unterseite Matratze
- Evakuation - EVACARE® Matratzenbezug
- Evakuation - Kennzeichnungsschilder nachleuchtend "grün"
- Evakuation - Kennzeichnungsschilder nachleuchtend "rot"
- Evakuation - Rettungsleiter / Rollstuhltransporter
- Extover_Broschüre_DE.pdf
- Extover_Datenblatt_DE.pdf
- FAQ zu Lithium-Ionen-Batterien
- FAQ_batteries_lithium-ion.pdf
- Fettbrand-Feuerlöscher F 3 Standard / F 6 Standard
- Feuerkunde - Berechnung des Handfeuerlöscherbedarf
- Feuerkunde - Brandklassen/Löschmittel
- Feuerkunde - Feuerdreieck
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- Feuerlöscher - Für jeden Brand den richtigen Feuerlöscher
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- Gefahrstoffschränke
- Instandhaltung_Feuerloescher_DE.pdf
- KAB_Organigramm.pdf
- KAB_Organigramm_2024_01.pdf
- KAB_XS01_2024_01.pdf
- Kennzeichnung von Fluchtwegen «Rettungszeichen»
- Kohlendioxid-Feuerlöscher K 5 Premium
- Kohlendioxid-Feuerlöscher fahrbar K 10 Premium / K 20 Premium / K 30 Premium/ K 50 Premium
- Loeschgranulat_KAB_DE-FR-IT.pdf
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- Sicherheitshinweise_zur_Bekämpfung_brennender_Lithium-Ionen-Akkus.pdf
- Trennsysteme / Putzfadenbehälter
- Umweltschrank
- Verhalten im Brandfall
- Verhalten im Brandfall / Comicversion
- Vorbeugender_Brandschutz_Spray_Datenblatt_933.050.pdf
- Vorschriften - Allgemeine Brandvorschriften
- Vorschriften - Feuerlöscher
- WL6P_WL9P_Broschuere_Lithium_Feuerloescher_K.A.B.-GLORIA.pdf
- WL6P_WL9P_Datenblatt_2105_1.pdf
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen
Was und wie oft brennt es eigentlich in der Schweiz?
Durchschnittlich brennt es in der Schweiz über 20‘000-mal pro Jahr. Dabei ist bei über 4‘800 Brände der elektrische Strom als Brandursache verantwortlich. Fast Dreiviertel aller Brände entstehen in Wohngebäuden. Statistisch gesehen sind in den allermeisten Fällen die Bewohner bei Brandausbruch vor Ort und hätten ein vorhandenes Löschgerät bedienen können.
Sind Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben?
Abgesehen von Einfamilienhäusern werden Löschgeräte fast überall verlangt. Sei es in öffentlichen Bauten (Verwaltung, Kino, Schule, etc.), Gewerbe und Industrie, Bauten mit grosser Personenbelegung, Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotel, Pflegeheim, etc.), Landwirtschaft, LKW, Boot, Seilbahn, Eisenbahn, usw. Siehe hierzu bitte auch FAQ: "Welche Vorschriften muss ich bei Feuerlöschgeräten beachten?". Selbstverständlich können Sie auch direkt auf uns zukommen - wir helfen Ihnen gerne Ihren Bedarf zu ermitteln.
Warum sind die Feuerlöscher bei den Fachfirmen wesentlich teurer als im Warenhaus?
Im Warenhaus werden vorwiegend sehr einfache, sogenannte Dauerdrucklöscher verkauft, welche sich oftmals stark in der Qualität der eingesetzten Materialien unterscheiden. Die Handhabung eines Feuerlöschers einer Fachfirma ist in der Regel leichter und ergonomischer zu bedienen. Zudem erhalten Sie bei einer Fachfirma eine kompetente Beratung für die richtige Geräteauswahl, Bedienung und den dazugehörigen Service.
Wann und wie oft muss ich einen Feuerlöscher prüfen lassen?
Bei Vorschriftserfüllung muss der Feuerlöscher mindestens alle drei Jahre einer äusseren und inneren Prüfung unterzogen werden, was Ihrer eigenen Sicherheit zu Gute kommt.
Funktioniert mein Feuerlöscher auch wenn ich nie einen Service durchführen lasse?
Mit der Anschaffung eines Feuerlöschers haben Sie sich dafür entschieden, ein Sicherheitsprodukt zu kaufen, welches im Falle eines Einsatzes auch unbedingt einwandfrei funktionieren muss. Um dies zu garantieren, empfehlen wir spätestens alle drei Jahre einen Service durchzuführen um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
Wie lange ist die Lebensdauer eines Feuerlöschers?
Feuerlöscher sollten spätestens nach 20 Jahren ausgesondert, bzw. durch ein neues Löschgerät ersetzt werden.
Wie können Löschmittelrückstände entfernt werden?
Der Löschmittelschaden bei Pulver ist hoch, da sich die gewaltige Staubwolke aus Löschsalzen weit über den Brandherd hinaus überall verteilt. Das Entfernen dieser Rückstände ist aufwändig und fast nicht restlos möglich. Bei Schaumlöschern dagegen ist der Löschmittelschaden sehr gering, je nach Schaummittel sogar zu vernachlässigen, und die Rückstände sind relativ einfach mit einem Lappen aufzuwischen.
Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen?
Im Allgemeinen werden in allen Gemeinden kostenlose Abfallratgeber verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. Es besteht auch die Möglichkeit den Feuerlöscher bei der Fachstelle, welche den Feuerlöscher verkauft oder gewartet hat, für eine geringe Entsorgungsgebühr zu retournieren. Wir garantieren jedem Kunden der ein Löschgerät bei der K.A.B. erwirbt und regelmässig über K.A.B. warten lässt, dieses bei abgelaufener Lebensdauer kostenfrei zurück zu nehmen bzw. zu recyclen.
Welche Vorschriften muss ich bei Feuerlöschgeräten beachten?
Dies hängt davon ab, wo das Löschgerät installiert wird. Folgende Vorschriften gilt es zu beachten:
Für Bauten: Jene der VKF, bzw. der zuständigen Kantonaler Gebäudeversicherung
Für LKW: Jene des ASTRA
Für Schiffe: Jene der zuständigen Schifffahrtsbehörde
…wir helfen Ihnen gerne Ihren Bedarf zu ermitteln!
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