AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der K.A. Blöchliger AG

Dank innovativen Qualitätsprodukten und einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis bei allen Produkten und Dienstleistungen gehört die K.A. Blöchliger AG zu den führenden Unternehmen im Bereich Brandschutz in der Schweiz.


Auch dank den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, hat die K.A. Blöchliger AG zu seinen Kunden, Partnern und Lieferanten eine langfristige und vertrauensvolle Beziehung aufgebaut.

 

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der K.A. Blöchliger AG (nachfolgend K.A.B. genannt). Sie regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen betreffend Beratung, Planung, Verkauf, Montage, Lieferung sowie Wartung/Unterhalt und weiteren Dienstleistungen im Bereich Brandschutz, welche durch K.A.B. und/oder seine Agenten, Lieferanten oder Subunternehmer gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) erbracht werden. Die AGB ist jeweils ein integrierter Bestandteil von Angeboten/Offerten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, von Lieferungen und
von Rechnungen. Für alle vorliegenden und künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen.

1.2
Diese AGB gelten vom Kunden spätestens mit der Bestellung bzw. ab Auftragserteilung als angenommen und akzeptiert.

1.3
Abweichungen von den AGB und besondere Vereinbarungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich und rechtsgültig vereinbart wurden oder wenn der Auftrag stillschweigend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, insbesondere auch die AGB des Kunden, sind wegbedungen.

1.4
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, oder ein Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

1.5
Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und französischen, italienischen oder englischen Fassung der AGB ist die deutsche Fassung allein massgebend.

1.6
Die vorliegenden AGB können durch entsprechende Mitteilung an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

1.7
Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website von K.A.B. (k-a-b.ch) einsehbar und können dort als PDF heruntergeladen werden.

2. Preise / MwSt

2.1
Die genannten Preise verstehen sich für die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein in Schweizerfranken, ohne irgendwelche weitere Abzüge.

2.2
K.A.B. behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Offertausstellung und der vertragsgemässen Ablieferung/Erfüllung die Kosten für Beschaffung, Material, Wechselkurse, Transportkosten, sonstige Abgaben usw. ändern.

2.3
Bei den ausgewiesenen Preisen ist die Mehrwertsteuer (MwSt) gegenüber Privatkunden eingerechnet, bei Geschäftskunden und allen anderen Kunden mit einer MwSt-Nummer, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich MwSt. Massgebend ist jeweils der aktuelle Steuersatz zum Zeitpunkt, bzw. im Zeitraum des Bezugs einer Leistung.

2.4
Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung oder Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden.

3. Offertgültigkeit

3.1
Alle Angebote, ob schriftlich oder mündlich, verstehen sich freibleibend, ausser nicht anders schriftlich vereinbart. K.A.B. bemüht sich, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen jederzeit einzuhalten.

3.2
Offerten sind während der von K.A.B. gesetzten Fristen verbindlich. Soweit keine Frist vorgesehen ist, bleibt K.A.B. während drei (3) Monaten an seine Offerten gebunden.

4. Vertragsabschluss

4.1
Ein Vertrag zwischen K.A.B. und den Kunden kommt mündlich oder durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch K.A.B. zustande.

4.2
Der Liefervertrag für stationäre Anlagen gilt als abgeschlossen, wenn K.A.B. nach Eingang einer Bestellung die Annahme inkl. der mitgeltenden Pläne schriftlich bestätigt hat. Sofern darin keine speziellen Bedingungen enthalten sind, gelten als Ergänzung auch die Bedingungen der SIA-Norm 118 «allg. Bedingungen für Bauarbeiten».

5. Schutzrecht technischer Unterlagen

5.1
Alle technischen Unterlagen wie Abbildungen, Schemas, Pläne, Zeichnungen, Kostenvoranschläge usw. bleiben geistiges Eigentum von K.A.B. und seiner Lieferanten. Diese dürfen weder kopiert, vervielfältigt, noch zur Fertigung des Projektes oder deren Bestandteile an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen ausschliesslich für die Bedienung benutzt werden, soweit sie von K.A.B. entsprechend gekennzeichnet worden sind.

5.2
Alle technischen Unterlagen sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen
bleiben jederzeit vorbehalten.

5.3
Technische Unterlagen zu Offerten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben und dürfen unter keinem
Titel weder direkt noch indirekt weiterverwendet werden.

6. Ansichts-, Probe-, Ausstellungs- und Konsignationslieferungen

6.1
Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde.

6.2
Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko Domizil zurückzusenden.

6.3 Das Material wird in jedem Fall verrechnet und lediglich nach Rücksendung in Originalverpackung gutgeschrieben.

7. Lieferfrist

7.1
Die Lieferfrist bei Lagerprodukten beträgt im Normalfall einen (1) bis drei (3) Arbeitstage, bei allen restlichen Produkten gemäss Auftragsbestätigung oder nach Absprache.

7.2
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt wurden. Sie gilt als eingehalten und abgeschlossen, sobald die Lieferung am Hauptsitz von K.A.B. fertiggestellt ist.

7.3
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert
a) Wenn K.A.B. die Angaben, die sie für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.

b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Macht von K.A.B. liegen, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise behördliche Anordnungen und Massnahmen, Krieg, Terrorismus, Streik, Epidemien/Pandemien, Störungen bei den Lieferanten, Lieferblockaden, Überschwemmungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, Feuer, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigwaren. Ist ein Versand der Produkte aufgrund eines Falles höherer Gewalt unmöglich, wird K.A.B. die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Durch die Einlagerung wird die Leistungsverpflichtung von K.A.B. erfüllt.

c) Wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

7.4
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

7.5
Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens drei (3) Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist K.A.B. berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung Rechnung zu stellen.

8. Lieferumfang

8.1
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung resp. die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert geliefert und verrechnet.

8.2
Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware nicht negativ beeinflussen, bleiben stets vorbehalten.

9. Transport und Versicherung

9.1
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackungs- und Lieferkosten betragen, je nach Gewicht und Volumen der bestellten Ware, jedoch bei Paketsendungen mindestens CHF 12.50.

9.2
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Lieferung ab K.A.B. auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt.

9.3
Sendungen müssen sofort nach dem Erhalt kontrolliert werden. Beanstandungen und Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt, bzw. nach der Entdeckung eines versteckten Mangels schriftlich an K.A.B. mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Lieferung
als angenommen. Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen.

9.4
Bei Beschädigung oder Verlust ist der Kunde verpflichtet, beim letzten Frachtführer ein Schadenprotokoll erstellen zu lassen oder ein
Nachforschungsauftrag in Auftrag zu geben.

9.5
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind K.A.B. rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben. Solche müssen von K.A.B. schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

10. Montage

10.1
Der Kunde ist verpflichtet, K.A.B. schriftlich alle schnittstellenrelevanten Informationen zwischen seinen Anlagen und dem Sicherheitssystem zu liefern, welche für die Erstellung und den sicheren Betrieb von Anlagen benötigt werden. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und die Richtigkeit dieser Informationen.

10.2
Erfolgt die Montage durch K.A.B., ist der Kunde verpflichtet, dass vor Montagebeginn alle bauseitigen Arbeiten ausgeführt sind und die Zufahrt gewährleistet ist. Wird durch Umstände, die nicht bei K.A.B. liegen, die Montage verzögert oder unterbrochen, wird der Mehraufwand zusätzlich verrechnet.

10.3
Bei Installations- und Unterhaltsarbeiten muss, sofern nicht etwas anderes verabredet, der Kunde die nach Bauarbeitenverordnung (BauAV) und SUVA-Richtlinien (Reparaturen und Wartungen) für einen sicheren Zugang nötigen Vorkehrungen zu seinen Lasten getroffen haben (bspw. Hebebühne, Gerüst, Seitenschutz, Fangnetz,
Anschlagpunkte für Ausrüstung gegen Absturz).

10.4
Ausdrücklich im Angebot nicht inbegriffen sind die für Montage notwendigen Planungen, Bauarbeiten, Gerüste, Hebemittel, elektrischen Installationen, Reinigungsmittel, Betriebsstoffe, usw..

10.5
Werden Pauschalmontagen vereinbart, so beinhalten diese Kosten nur das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Material. Zusatzleistungen werden separat nach Aufwand verrechnet.

10.6
Der Kunde ist verpflichtet, K.A.B. die für ihre Arbeiten erforderlichen Energie- und Wasseranschlüsse sowie die Beleuchtung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

11. Vorschriften am Bestimmungsort

11.1
Der Kunde hat K.A.B. auf gesetzliche, behördliche und auf andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1
K.A.B. behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt K.A.B. zum schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag.

12.2
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das dafür zuständige Register an seinem Wohnsitz/Domizil. Sofern die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sein sollte, behält sich K.A.B. das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Eintragung in Rechnung zu stellen.

12.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und K.A.B. schriftlich darüber zu benachrichtigen.

13. Weiterverkauf der Produkte

13.1
Der Kunde ist berechtigt, Produkte vor Übergang des Eigentums im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit zu einem von ihm frei bestimmten Preis weiterzuverkaufen. Dies, sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht. Er tritt jedoch damit alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräusserung gegenüber seiner Kunden oder Dritten (Abnehmer) zustehen, in der gesamten Höhe des Rechnungsendbetrages (einschliesslich MwSt) an K.A.B. ab.

13.2
Der Kunde ist beim Weiterverkauf der Produkte verpflichtet, dem Abnehmer die von K.A.B. mitgelieferten Anleitungen, Dokumentationen, Sicherheitsdatenblätter, Packungsbeilagen usw. und sämtliches der Originalpackung beigelegte Zubehör auszuhändigen.

13.3
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dass er die für den Weiterverkauf der Produkte gegebenenfalls notwendigen Bewilligungen oder Konzessionen besitzt.

13.4
Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass er über ein geeignetes System der Zurückverfolgung der K.A.B.- Produkte verfügt, damit der Verbleib der Produkte auf Anfrage hin nachvollzogen werden kann.

13.5
Dabei stellt der Kunde sicher, dass der Datenschutz eingehalten wird, bzw. dass seine Kunden mit der Weitergabe der Daten an K.A.B. einverstanden sind.

14. Schulungsdurchführung

14.1
Für alle Schulungen sind minimale und maximale Teilnehmerzahlen festgelegt. K.A.B. behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Schulungen zu verschieben, zusammenzulegen oder den Durchführungsort zu ändern.

14.2
Es besteht kein Anspruch darauf, dass Schulungen von einer bestimmten Schulungsleitung durchgeführt werden. K.A.B. kann jederzeit, auch kurzfristig, eine Stellvertretung für den vorgesehenen Schulungsreferenten einsetzen. Dies ist kein Grund für eine Absage oder eine Verschiebung einer Schulung.

14.3
Schulungen werden gemäss den Angaben des jeweiligen Schlungsprogramms durchgeführt.

14.4
Allenfalls gewünschte Schulungsunterlagen werden vor Ort abgegeben. Diese sind im Schulungspreis nicht inbegriffen.

14.5
Das Schulungslokal wird vom Kunden entschädigungslos zur Verfügung gestellt. Die Verpflegung ist Sache der Schulungsteilnehmer.

14.6
Bei Nichterscheinen von angemeldeten Schulungsteilnehmern besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Schulung an einem anderen Termin und/oder auf Rückerstattung von Schulungsgeldern. Das Schulungsgeld ist dennoch vollständig geschuldet.

14.7
Aus beliebigen Gründen oder wenn bei Privatkunden die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird, steht K.A.B. das Recht zu, eine geplante Schulung abzusagen und/oder vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Falls immer möglich wird ein Ersatztermin vereinbart. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird dem Kunden das bereits bezahlte Schulungsgeld zurückerstattet.

14.8
Die Versicherung für Unfall und Krankheit sowie für Sachschäden an Einrichtungen und Ausbildungsmaterial ist Sache des Kunden respektive der Schulungsteilnehmer. Das Benutzen der Räumlichkeiten von K.A.B. erfolgt auf eigene Gefahr.

14.9
Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen in den Schulungsräumlichkeiten lehnt K.A.B. jegliche Haftung ab.

14.10
Die Schulungsteilnehmer verpflichten sich, mit dem Schulungsmaterial sorgfältig umzugehen. Bei grobfahrlässiger Beschädigung oder Zerstörung von Schulungsmaterial haftet der Kunde respektive der Schulungsteilnehmer.

14.11
Jeder Schulungsteilnehmer erhält gegen Rechnung ein entsprechendes Teilnehmerzertifikat.

15. Schulungsannullierung und -umbuchungen

15.1
Schulungsabsagen und -verschiebungsanfragen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum der E‑Mail oder das Datum des Poststempels.

15.2
Bei Schulungsabsagen und -verschiebungen durch Geschäftskunden sind Kosten geschuldet. Diese werden wie folgt in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung bis 31 Tage vor dem Schulungsdatum oder früher: Keine Kostenfolge. Bei einer Annullierung dreissig bis neun Tage vor dem Schulungsbeginn sind 25% der Schulungskosten geschuldet. Bei Annullierung acht bis drei Tage vor Schlungsbeginn: 50% der Schulungskosten. Bei zwei Tagen oder am Tag vor dem Schulungsbeginn: 75% der Schulungskosten. Bei Annullierung am Schulungstag selbst oder bei Fernbleiben sind 100 % der Schulungskosten geschuldet.

15.3
Erfolgt bei Privatpersonen eine Schulungsabsage innert fünf (5) Arbeitstagen oder weniger, vor dem vereinbarten Schulungsbeginn, ist das gesamte Schulungsgeld geschuldet. Erfolgt die Absage früher, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro geplanten Kurs/Ausbildungsgang verrechnet, bzw. das bereits bezahlte Schulungsgeld unter Abzug der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

15.4
Terminänderungen von Schulungen sind bis dreissig (30) Tage vor der Durchführung kostenlos möglich. Bei Änderungen bis acht (8) Tage vor dem Termin wird ein Unkostenbeitrag von 10% des ursprünglich vereinbarten Preises verrechnet, bei Umbuchungen ab sieben (7) Tagen bis zum festgelegten Schulungstermin wird ein Unkostenbeitrag von 20% verrechnet.

16. Zahlungsbedingungen

16.1
Der Kunde hat die Rechnung nach Erhalt sofort zu prüfen. Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

16.2
Zahlungen sind vom Kunden ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten.

16.3
Rechnungen sind, unter Vorbehalt einer abweichenden vertraglichen Regelung, vom Kunden spätestens innerhalb von 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist nach dem vollständigen Zahlungseingang bei K.A.B. erfüllt.

16.4
Für Aufträge mit einem Volumen ab CHF 10 000.– und für Sonderanfertigungen gelten folgende Zahlungsbedingungen. 1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung. 1/3 bei Versandbereitschaft und 1/3 bei einer Zahlungsfrist mit 30 Tage netto ab Inbetriebnahme. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart
werden.

16.5
Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen.

16.6
Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die K.A.B. nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von K.A.B. nicht anerkannten Gegenforderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.

16.7
Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5 % p.a. zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.

16.8
Garantierückbehalte sind nicht gestattet.

17. Garantie- und Gewährsleistungsbestimmungen

17.1
Die Garantiezeit für GLORIA-Feuerlöscher beträgt 5 Jahre und 3 Jahre auf deren Füllung. Für alle anderen Produkte beträgt die Garantiezeit 24 Monate. Sie beginnt mit dem Versand der Lieferung ab K.A.B.-Hauptsitz oder, sofern K.A.B. auch die Montage übernommen hat, mit deren Inbetriebnahme/Übergabe.

17.2
Beim Kauf von Occasionsprodukten (z.B. gebrauchten Löschgeräten) beträgt die Gewährleistungsfrist gestützt auf Art. 210 Abs. 4 lit. a OR ein (1) Jahr. Die Frist beginnt mit Ablieferung oder Übergabe der Ware. Diese Gewährleistungsfrist kann, soweit nach Gesetz möglich, im gegenseitigen Einvernehmen wegbedungen und die Wandelung und Minderung ausgeschlossen werden.

17.3
Für Fremdlieferungen übernimmt K.A.B. die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.

17.4
Verpackungen, Aus- und Einbaukosten gehen zu Lasten des Kunden. Fahr- und/oder Transportkosten werden dem Kunden ab dem vierten Monat nach der Inbetriebnahme verrechnet.

17.5
Änderungen in der äusseren Gestalt eines Produktes (z.B. Form, Dimension, Farbe oder Verpackung) stellen keinen Mangel dar. Die auf der Website oder in Dokumentationen gezeigten Abbildungen dienen allein der Illustration und sind nicht verbindlich.

17.6
Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen und innert 10 Tagen schriftlich und begründet anzumelden.17.7 Transportierbare Geräte sind an K.A.B. franko einzusenden.

17.8
Ersetzte Teile werden zum Eigentum von K.A.B. und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden.

17.9
K.A.B. verpflichtet sich, das Gerät, bzw. alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach eigenem Ermessen zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis des mangelhaften Produktes zurückzuerstatten. Darüber hinaus gehende Entschädigungen sind ausgeschlossen.

17.10
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von K.A.B. ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, äusseren Einwirkungen wie Vandalismus, Naturkatastrophen, Umwelteinflüssen, Feuer, Witterungseinflüssen, der Verwendung von nicht zuvor von K.A.B. hergestellten oder autorisiertem Zubehör und/oder nicht von K.A.B. hergestellten oder autorisierten Ersatzteilen, der Vornahme von Installationen, Reparaturen oder Um- und Anbauten an Geräten, durch einen von K.A.B. nicht autorisierten Dritten, sowie infolge anderer Gründe, die K.A.B. nicht zu vertreten hat.

17.11
Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von K.A.B., Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit ein Schaden nicht grösser wird.

17.12
Bei Anschluss von K.A.B.-Komponenten an Fremdanlagen oder bei der Vermischung von K.A.B.-Produkten mit Teilen anderer Hersteller erlischt die K.A.B.-Garantie.

18. Haftungsbeschränkung

18.1
K.A.B. haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden, also nicht für entgangenen Gewinn, Schäden aufgrund eingetretener Betriebsstörungen oder Forderungen dritter Personen. Ebenfallshaftet K.A.B. nicht für Folgeaufwendungen, wie zum Beispiel die Aufwände von Alarmorganisationen, Feuerwehren, Bedachungsdiensten, Reinigungskräften, die Beseitigung und Entsorgung von Produkten, den Ersatz von Löschmitteln, für Behörden- und Expertenhonorare
sowie Arbeits- und Produktionsausfall.

18.2
K.A.B. schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen K.A.B. und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus.

18.3
K.A.B. haftet nicht für vermitteltes Wissen und Fachwissen bei Schulungen, in Schulungsunterlagen, auf den Seiten von www.k-a-b.ch, in Newsletters, Blogs oder auf Social-Media-Kanälen.

18.4
K.A.B. haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. K.A.B. haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen, welche Hilfspersonen zuzurechnen sind.

19. Datenschutz

19.1
Kunden willigen ausdrücklich ein, dass K.A.B. seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, inklusive der personenbezogenen Daten, zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, der umfassenden Betreuung und Beratung, sowie für statistische Auswertungen
sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeiten und speichern darf.

19.2
K.A.B. ist berechtigt, die Daten der Kunden zum Zweck der Auftragserfüllung an ihre Regionalagenten und an beigezogene Auftragsdatenbearbeiter bekannt zu geben.

19.3
K.A.B. bearbeitet und behandelt die Daten seiner Kunden, Vertragspartner, Interessenten, Lieferanten und Partner gestützt auf das Bundesgesetz über das neue Datenschutzgesetz (revDSG), welches seit 1.9.2023 in Kraft ist.

19.4
Der Kunde hat jederzeit das Recht, kostenlos Auskunft über seine bearbeiteten Personendaten zu erhalten und diese allenfalls zu berichtigen, die weitere Verwendung dieser Personendaten einzuschränken oder zu untersagen bzw. die Einwilligung zur weiteren Datenbearbeitung zu widerrufen, Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung einzulegen und die Personendaten löschen zu lassen, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, oder die Personendaten zwingend zur Vertragserfüllung benötigt werden. Weiterführende Details zum Datenschutz bei K.A.B. können unter www.k-a-b.ch in der jeweils aktuellen Datenschutzrichtlinie eingesehen werden.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

20.1
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Dietikon/ZH vereinbart.

20.2
Bei Bestellungen durch Privatpersonen für den privaten Gebrauch richtet sich der Gerichtstand nach dem Gerichtsstandsgesetz.

20.3
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.



© K.A. Blöchliger AG, 1. September 2023, Version 1.1

 

Änderungen bleiben vorbehalten.
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an dieser Stelle publiziert.
Das PDF kann hier heruntergeladen werden.


© K.A. Blöchliger AG, Juni 2023 – K.A.B – AGB – Version 1.1
KAB_AGB_2023_08_V1_1_D