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Umweltschädliche Löschmittel eliminieren

Das richtige Löschmittel ist entscheidend, um Personen- und Sachschaden im Brandfall zu verhindern oder mindestens zu minimieren. Unter den Löschmitteln gibt es solche, die vom Bundesamt für Umweltschutz (Bafu) als umweltschädlich eingestuft werden. Die Vorgaben zu umweltschädlichen Löschmitteln passen sich laufend den neuesten Erkenntnissen an und treffen aktuell vor allem Bootsbesitzer.

Die aktuellen Änderungen beziehen sich auf ozonschichtabbauende Löschmittel (z.B. Halon) und in der Luft stabile Löschmittel (z.B. HFC-227ea / FM200). Solche Löschmittel sind oft in fixen Löschanlagen wie beispielsweise auf Booten oder in Serverräumen im Einsatz.

Eine sichere und umweltschonende Alternative sind Löschanlagen mit Novec(TM) Löschmittel.

Novec(TM)

 

Mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom 1. Juni 2019 wurde folgendes beschlossen:

Verwendungsverbot für ozonschichtabbauende Löschmittel (z.B. Halon)

Seit dem 1. Januar 1992 ist das Inverkehrbringen von ozonschichtabbauenden Löschmitteln sowie von Geräten oder Anlagen, die solche Löschmittel enthalten, verboten (Anhang 2.11 Ziffer 2.1 ChemRRV). Anlagen, welche ozonschichtabbauende Löschmittel (z.B. Halon) enthalten, müssen vor dem 1. Juni 2024 ausser Betrieb genommen werden und das enthaltene Löschmittel muss fachgerecht entsorgt oder rezykliert werden. 

Löschanlagen mit in der Luft stabilen Löschmitteln müssen bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ersetzt werden

Das Inverkehrbringen von in der Luft stabilen Löschmittel sowie von Geräten oder Anlagen, die solche Löschmittel enthalten, ist in der Schweiz seit 01.01.1996 verboten. (Anhang 2.11 Ziffer 2.1 ChemRRV). Dieses Inverkehrbringensverbot betrifft den Import, die Bereitstellung an Dritte und die Abgabe an Dritte wie z.B. Löschanlagen, welche das Löschmittels HFC-227ea (auch unter der Marke FM200 bekannt) enthalten. Löschanlagen auf Fahrzeugen können weiterhin gewartet werden. Bei einem Weiterverkauf (Occasionshandel) von Fahrzeugen mit einer Löschanlage, welche in der Luft stabile Löschmittel enthält, ist die Löschanlage zu ersetzen (Bafu).

Darf Ihre Bootslöschanlage weiter gewartet werden?
Oder müsste sie ersetzt werden? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!

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